Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Keine Schriftform erforderlich

Die Nutzung der BayernID ist hier optional, da dieser Antrag keine Schriftform erfordert.

Die Daten können aus der BayernID übernommen werden.

Hinweis: Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung dem Ordnungsamt der Stadt Donauwörth zugehen.

Datenschutzerklärung

 

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit der BayernID angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.


Angaben zur antragstellenden Person/Organisation

Antragsdaten

Veranstaltungszeitraum:

Toiletten:

Art der Aktivität:

Kostenübernahmeerklärung & Freistellungserklärung

 

Die Kostenübernahmeerklärung wird benötigt, wenn Kosten für Beschilderung, Straßenreinigung oder sonstige Kosten für den Stadtbauhof im Zusammenhang zur Veranstaltung entstehen. Weitere Informationen im Dokument.

 

Link zum Download

 

In der Freistellungserklärung erklären Sie sich bereit, dass der Bund, das Land Bayern, die Landkreise, die Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen. Weitere Informationen im Dokument.

 

Link zum Download

Meldeformular downloaden und Meldung an das Landratsamt Donau-Ries gesundheitswesen@lra-donau-ries.de .

Mit dem Genehmigungsbescheid nach dem LStVG (falls erforderlich) der Stadt Donauwörth werden die erforderlichen Auflagen bzgl. Brandschutz, Immissionsschutz, Anforderungen an Lebensmittelstände, Toiletten, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, usw. übersandt. Sollten Sie vorher Informationen wünschen, bitten wir Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamts Donauwörth Kontakt aufzunehmen:

 

Ansprechpartner: Herr Konrad, ordnungsamt@donauwoerth.de , 0906 789-312




Nach dem Senden sind keine Änderungen mehr möglich!