Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

gem. § 46 Abs. 1 Nrn. 3, 4a, 4b und 11 StVO

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Ich / Wir beantrage/n die Erteilung einer Genehmigung zum Parken an Stellen,

  • an denen durch Verkehrszeichen Zeichen 286, 290/ 292, 314, 315 mit beschränkendem Zusatzschild
  • das Parken verboten ist,
  • ferner zum Parken auf Gehwegen,
  • zur Benützung von Fußgängerbereichen (Zeichen 242)
  • und zum Parken vor Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebührenentrichtung.

Begründung:

 

Ich/Wir habe/n häufig als Handwerker oder sozialen Dienst Tätige/r beruflich in Bereichen zu tun, in denen kein Parkraum in der Nähe zur Verfügung steht.

Die Ausnahmegenehmigung soll für 1 Jahr im Bereich der Stadt Donauwörth, einschließlich aller Stadtteile gelten.

Die Ausnahmegenehmigung soll für folgende Fahrzeuge gelten:                 

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist in Kopie beizulegen.

Sofern der Antrag für einen PKW gestellt wird, ist die Notwendigkeit gesondert ausführlich zu begründen.

Ich/ Wir versichere/ versichern, dass ich/ wir von der Ausnahmegenehmigung nur Gebrauch machen werde/n, wenn die Antragsgründe vorliegen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Genehmigung im Falle eines Missbrauchs unverzüglich widerrufen wird.

 

Ansprechpartner: verkehrsueberwachung@donauwoerth.de , 0906 789-350




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