Die Ausnahmegenehmigung soll für 1 Jahr im Bereich der Stadt Donauwörth, einschließlich aller Stadtteile gelten.
Die Ausnahmegenehmigung soll für folgende Fahrzeuge gelten:
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist in Kopie beizulegen.
Sofern der Antrag für einen PKW gestellt wird, ist die Notwendigkeit gesondert ausführlich zu begründen.