Antrag auf gastweisen Schulbesuch

nach Art. 43 (BayEUG)

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Angaben zu den Erziehungsberechtigten


Angaben zum Kind

Antragsdaten

Ich / Wir beantrage(n) den gastweisen Schulbesuch

(entsprechend ankreuzen)

Der gastweise Schulbesuch wird im Sinne des Art. 43 BayEUG beantragt:

(entsprechend ankreuzen)

Folgende Kriterien können nicht als zwingende persönliche Gründe gem. Art. 43 BayEUG anerkannt werden:

 

  • Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt.
  • Freunde und Spielkameraden aus dem Wohnbereich des Kindes die die Gastschule besuchen.
  • Ein längerer Schulweg.
  • Die Schulwegbegleitung.

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Gastschulantrag

 

Um über Ihren Antrag auf gastweisen Schulbesuch entscheiden zu können, werden von der Großen Kreisstadt Donauwörth folgende Daten der Schüler*innen und Erziehungsberechtigten erhoben:

 

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht (Kind), Anschrift, Tel.-Nr. (Erziehungsberechtigte), sonstige Angaben (zu etwaiger Betreuungsperson des Kindes).

 

Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Große Kreisstadt Donauwörth, Sachgebiet KiTa, Schulen & Sport, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth, E-Mail: schulen_sport@donauwoerth.de, Tel.: 0906/789-140.

 

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit Art. 43 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verarbeitet.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Stellungnahme weitergegeben an die abgebende Schule (Sprengelschule), die aufnehmende Schule (Gastschule) und den etwaig aufnehmenden neuen Schulaufwandsträger (Gemeinde, Schulverband, Landkreis) sowie abschließend auch an das Staatliche Schulamt.

 

Löschfrist: Ihre Daten werden nach der Erhebung 6 Jahre bei der Großen Kreisstadt Donauwörth gespeichert. Nicht mehr aktuelle Daten werden umgehend gelöscht.

 

Ihre Rechte nach Art. 15 ff. DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit) können Sie gegenüber der Großen Kreisstadt Donauwörth als verantwortliche Stelle geltend machen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ebenfalls besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz: poststelle@datenschutz-bayern.de).

 

Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag leider nicht bearbeitet werden.

 

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Großen Kreisstadt Donauwörth erreichen Sie per Mail an datenschutz@donauwoerth.de, telefonisch unter 0906/789-0 oder postalisch an Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth.

 

(Stand: März 2024)


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